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AGB

KIELS

Allgemeine Vertragsbedingungen der KIELS Fitness GmbH

Vertragsgegenstand ist die Mitgliedschaft in der KIELS Fitness GmbH. Die Mitgliedschaft umfasst auf gemischter Miet- und Dienstleistungsbasis die Möglichkeit der Nutzung folgender Leistungen als Gegenleistung für die Zahlung des Beitrages: Fitness-Training im Work-Out Raum, Teilnahme am allgemeinen Kursprogramm, sowie die Mitbenutzung der Erholungs- und Gastronomieräumlichkeiten zu den jeweils gültigen Nutzungszeiten. Angebote der KIELS Fitness GmbH, die über die beschriebenen Leistungen hinausgehen, sind für die Mitglieder jeweils gegen separate Berechnung nutzbar. Die Teilnahme am allgemeinen Kursprogramm kann gegen eine Reduktion des 14 tägigen Beitrags in Höhe von 1,00 € abgewählt werden. Eine Übertragung des Vertragsgegenstandes auf Dritte ist jederzeit möglich.

Kündigung der Mitgliedschaft und Verlängerungsklausel

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist erstmals zum Ende der Erstlaufzeit möglich. Sie muss schriftlich mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablauf erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung der Mitgliedschaft, so verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn die Erstlaufzeit mindestens 12 Monate betrug, sonst um die Dauer der Erstlaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung im Rahmen des geltenden Rechts bleibt unberührt.

Schwangerschaft

Bei einer Schwangerschaft wird auf Antrag eine beitragsfreie Ruhezeit gewährt. Die Schwangerschaft und der voraussichtliche Entbindungstermin sind durch ärztliche Bestätigung nachzuweisen. Die Ruhezeit verlängert die aktuelle Laufzeit des Vertrages um die gewährte Dauer.

Ruhezeit

Eine Ruhezeit kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ab einem zusammenhängenden Zeitraum von 4 Wochen gewährt werden. Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Während der Ruhezeit werden die Beiträge weitergezahlt. Am Ende der aktuellen Laufzeit des Vertrages erfolgt dann eine beitragsfreie Gutschrift der nicht genutzten Zeit. Die ursprüngliche Kündigungsfrist bleibt hiervon unberührt.

Beitrag

Die Mitgliedsbeiträge für die angebotenen Dienstleistungen sind im Voraus, bei 14-tägigen Beitragszahlern jeweils auf den Tag genau, fortlaufend alle 14 Tage ab Beginn der Mitgliedschaft, bei den übrigen Zahlern jeweils zum 1. des Monats für den lfd. Monat fällig. Die Betreuungspauschale ist mit dem ersten Beitrag zu entrichten. Für schriftliche Mahnungen wird eine Gebühr von 3,00 € pro versendete Mahnung erhoben. Gerät das Mitglied mit mindestens 2 Beitragszahlungen in Verzug, werden insgesamt alle bis zum Ablauf der aktuellen Laufzeit noch anfallenden Beiträge sofort zur Zahlung fällig. Beitragseinzug und -verwaltung können durch eine Fakturierungsgesellschaft vorgenommen werden. Für vom Mitglied verschuldete Rücklastschriften sind die hieraus entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten. Anschriften- und Konto­änderungen (bei Bankeinzug) sind der KIELS Fitness GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Haftung

Die KIELS Fitness GmbH haftet nicht für vom Mitglied selbst verschuldete Unfälle, z. B. Selbstüberschätzung bei Geräten. Im Übrigen ist Haftung des Studios für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern nicht eine Kardinalpflicht verletzt wurde oder eine Haftpflicht­versicherung einspringt.

Hausordnung

Die im Eingangsbereich des Fitness- Centers aushängende Hausordnung wird vom Mitglied anerkannt.

Änderungen

Durch eine Verlegung des Fitness-Centers im Umkreis von 3 km, einen Wechsel des Inhabers oder der Rechtform des Studios wird die Gültigkeit dieses Vertrages nicht berührt.

Nebenabreden

Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

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